Kinderbetreuung

Wir verwöhnen Ihre Kleinen in unserem hoteleigenen Kindergarten. Mehr Informationen finden Sie hier.

Zimmeranfrage

Sie möchten ein Zimmer im Katschberghof reservieren? Gern nehmen wir Ihre Reservierungswünsche entgegen.

AGB

Unser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen


Ermäßigungen

Kinderermäßigungen gelten im Zimmer der Eltern als dritte und vierte Person:

  • Kinder bis zum Alter von 2,9 Jahren frei
  • Saisonale Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Sommer und Winter Preislisten

Reservierung

Bei Zustandekommen einer Reservierung gelten die österreichischen Hotelvertragsbedingungen des Fachverbandes der Beherbergungsbetriebe als vereinbart. Bei kurzfristiger Buchung knapp vor der Anreise gilt die E-Mail- bzw. Faxbestätigung als fixe Reservierung.

Stornogebühren

Letzter kostenloser Stornotermin ist 8 Wochen vor Anreise. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Zahlungsmodalitäten

Die Endabrechnung können Sie in bar, mit Bankomatkarte, Master- oder Visa-Karte begleichen.

An- und Abreise

Die Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung. Wir bitten Sie das Zimmer am Abreisetermin bis 10 Uhr zu räumen. „Late checkout“ nur gegen Gebühr und Absprache möglich.

Hotelvertragsbedingungen

Auflösung (Stornierung) des Beherbergungsvertrages

  1. Bis spätestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
  2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung gelöst werden, es ist jedoch Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens zwei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
  3. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er infolge Nichtanspruchnahme seines Leistungsangebotes sich erspart hat, oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Nach den Erhebungen des Fachverbandes der Beherbergungsbetriebe werden in den meisten Fällen die Ersparung des Betriebs infolge des Unterbleibens der Leistung 20% des Zimmerpreises, sowie 30% des Verpflegungspreises betragen. Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).
  4. Die Anzahlungen, welche Sie leisten, werden bei einer Stornierung als Bearbeitungsgebühr einbehalten und nicht zurückbezahlt.
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